Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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12. Sozialpolitik
93.042 |
"Für den Ausbau von AHV
und IV". Volksinitiative |
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"Pour l'extension de
l'AVS et de l'AI". Initiative populaire |
Botschaft: 05.05.1993 (BBl II, 549 / FF II, 533)
Ausgangslage
Im Zentrum der von der Sozialdemokratischen Partei der
Schweiz (SPS) und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereichten
Volksinitiative "für den Ausbau der AHV und IV" steht eine wesentliche
Verbesserung der Leistungen der AHV/IV und damit verbunden eine Gewichtsverschiebung von
der zweiten (beruflichen Vorsorge) zur ersten (AHV/IV) Säule. Der Bundesrat ist zwar mit
den Initiantinnen und Initianten einig, dass die Leistungen der AHV/IV für die unteren
Einkommen zu verbessern sind, da viele Rentnerinnen und Rentner heute auf
Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Im Unterschied zu den Initiantinnen und Initianten
ist er aber der Auffassung, dass die Lösung für dieses Problem nicht in der Ausweitung
des Leistungsziels der ersten Säule bestehen kann. Im Gegenteil wären Massnahmen
angezeigt, die es ermöglichen, das heutige Leistungsziel (angemessene Deckung des
Existenzbedarfes) tatsächlich zu erfüllen. Insbesondere darf nicht ausser acht gelassen
werden, dass trotz der vorgeschlagenen Anhebung der Mindestrente Personen mit kleinen
Renten nicht in wesentlich geringerem Ausmass als heute auf Ergänzungsleistungen
angewiesen wären.
Die Initiative sieht die Einführung der sogenannten
Ruhestandsrente ab dem 62. Lebensjahr vor. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass die
vorgeschlagene Ruhestandsrente tendenziell auf eine generelle Senkung des Rentenalters
hinausläuft. Dem könne angesichts der steigenden Lebenserwartung und aus Gründen der
finanziellen Sicherheit der AHV aus nicht zugestimmt werden.
Die vorgeschlagenen Verfassungsvorschriften über die
Ausgestaltung des AHV/IV-Rentensystems (zivilstands- und geschlechtsneutrale
Rentenansprüche, Betreuungsgutschriften) und die Forderung nach der vollen Freizügigkeit
auch im ausserobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge werden durch die zehnte
AHV-Revision und das Freizügigkeitsgesetz bereits weitgehend verwirklicht.
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative ohne
Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Verhandlungen
SR |
09.06.1994 |
AB 1994, 614 |
NR |
21.09.1994 |
AB 1994, 1369 |
SR / NR |
07.10.1994 |
Schlussabstimmungen (36:3 / 123:51) |
Der Ständerat beschloss nach einer sehr kurzen
Diskussion, Volk und Ständen zu empfehlen, die Volksinitiative zu verwerfen. Dabei wurde
auf die am gleichen Tag behandelte 10. AHV-Revision verwiesen, welche einige Elemente der
Initiative enthält. Die Verschiebung von der zweiten zur ersten Säule und die
Ruhestandsrente wurden aber klar abgelehnt.
Im Nationalrat wurde die Initiative ebenfalls
unmittelbar nach der 10. AHV-Revision behandelt. Hier wurde besonders darauf hingewiesen,
dass bei Annahme der Initiative mit Mehrkosten von über 7 Milliarden Franken gerechnet
werden müsste. Diese Aussicht hat laut Sprecher Bortoluzzi (V, ZH) dazu geführt, dass
die Diskussion in der Kommission nicht allzu viel Zeit beansprucht hat. Die Initiative
schiesse zudem mit ihren Vorschlägen zum Umbau des Dreisäulenkonzepts über das Ziel
hinaus. 109 Nationalrätinnen und -räte empfahlen dem Volk, die Volksinitiative
abzulehnen, und 49, sie anzunehmen.
In der Volksabstimmung vom 25. Juni 1995 wurde die
Initiative mit 72 % der Stimmen abgelehnt (siehe Anhang G).
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